Stornobedingungen

 

kostenlose Stornierung nur in folgenden Fällen

 

- Touristen dürfen nicht nach Schleswig-Holstein einreisen (Einreiseverbot für Touristen)

- Touristen dürfen nicht beherbergt werden (Beherbergungsverbot von Touristen)

 

In diesen Fällen heben wir alle betreffenden Mietverträge kostenfrei auf oder buchen auf Wunsch um.

 

Bei allen Stornierungen die auf Eventualitäten beruhen oder weit im Voraus getätigt werden,

gelten die unten stehenden und im Mietvertrag vereinbarten Stornobedingungen.

 

 

Eine Infektion mit SARS-CoV 2 (COVID-19) rechtfertigt keine kostenlose Stornierung.

Diese Erkrankung, muss wie jede andere Erkrankung auch, ggf. durch das Abschließen einer Versicherung abgedeckt werden.

 

 

 

 

Allgemeine Stornierung

 

- eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen (per E-Mail reicht aus)

 

- die Vertragsnummer muss auf jeden Fall angegeben werden

 

- nach Eingang der Stornierung erhalten Sie eine Stornobestätigung von uns

 

- wir versuchen umgehend das stornierte Objekt neu zu vermieten, um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.

 

- es konnte nur ein Teil neu vermietet werden:

X Tage Leerstand = 90% der Mietsumme sind zu zahlen

X Tage neu vermietet = 20% der Miete werden als Aufwandsentschädigung berechnet

 

- gelingt es uns den gesamten Zeitraum neu zu vermieten, ist die Stornierung mit Einbehalt der geleisteten Anzahlung für Sie erledigt.

 

- wurde das Objekt nicht neu vermietet, erhalten Sie nach dem gebuchten Abreisedatum  von uns eine Stornorechnung.

(diese können Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen). In diesem Fall sind 90 % der Mietsumme an uns zu zahlen.

 

 

- Die Zahlung an uns ist unabhängig von der Zahlung Ihrer Versicherung.

 

 

 

Im Falle noch offener Fragen, erreichen Sie uns täglich in der Kernzeit von 10 Uhr bis 15 Uhr unter 0 48 54 - 14 41 oder per E-Mail.

 

 

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© Ingrid Lauritsen

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